Baumaschinenregistraturzentrale - AGB
Stand: 01. April 2010
1. Geltungsbereich
- Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte, die von und mit der Baumaschinenregistraturzentrale Bebenroth® GmbH (im folgenen BRZ genannt) getätigt werden. Dies gilt, soweit gesetzlich zulässig, auch für Rechtsgeschäfte mit Nichtkaufleuten. Den Geschäftsbedingungen der Vertragspartner wird hiermit widersprochen.
- Mit Abschluss des ersten Vertrages unter Einbeziehung dieser Bedingungen erkennt der Kunde deren Geltung für die gesamte Geschäftsverbindung zwischen ihm und der BRZ an. Dies gilt auch für alle abgeschlossenen Folgegeschäfte unabhängig von ihrer Form.
- Angebote der BRZ sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der BRZ akzeptiert und ein Zahlungseingang auf dem Geschäftskonto der BRZ erfolgte.
- Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Die Mitarbeiter der BRZ sind nicht berechtigt, Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen zu vereinbaren. Änderungen dieser Bedingungen sind nur wirksam, wenn sie von der Geschäftsführung der BRZ schriftlich bestätigt werden.
2. Gegenstand des Vertrages
- Gegenstand des Vertrages ist die Registrierung von Maschinen, insbesondere Baumaschinen, in einer Datenbank sowie das Anbringen eines Senders mit dem die satellitengesteuerte Ortung erfolgen kann.
- Zur Registrierung stellt BRZ eine Internetplattform zur Verfügung, auf der die zur Registrierung notwendigen Formulare vorbereitet sind. Zur satellitengestützten Ortung abhanden gekommener Maschinen stellt BRZ dem Kunden die notwendigen Informationen zur Verfügung.
3. Datenbank
- Die Registrierung der Maschinen in der Datenbank ist kostenpflichtig. Es gilt unsere Preisliste in der jeweils aktuellen Fassung.
- Registriert werden können Maschinen, die sich im Besitz des Kunden befinden sowie dem Kunden gestohlene oder sonst abhanden gekommene Maschinen.
- In der Datenbank werden Kunden- sowie Maschinenbezogene Daten erfasst.
- Bei jeder Anmeldung zur Registrierung muss durch den Kunden ein Eigentumsnachweis erbracht werden, aus dem hervorgeht, dass der Kunde Eigentümer der zu registrierenden Maschine ist. Dies gilt auch bei Maschinen, die dem Kunden als rechtmäßigem Eigentümer gestohlen worden oder sonst abhanden ge- kommen sind. Ausserdem muss der Kunde sein Eigentum an der zu registrierenden Maschine durch eine Erklärung in Schriftform zur Hinterlegung bei der BRZ versichern.
- Die Prüfung der Registrierdaten, eine Aufnahme der Daten in der Datenbank und die Vergabe eines Passwortes erfolgen erst nach Zahlungseingang.
- Nach erfolgter Registrierung erhält der Kunde ein Passwort für die registrierte Maschine, das zur Abfrage des Status der Maschine und zum Informationszugriff bei einer satellitengestützen Ortung der Maschine dient.
- Der Kunde verpflichtet sich, die bei der Registrierung abgefragten Daten wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben und der BRZ eine Veränderung der Daten umgehend mitzuteilen.
4. Maschinenbrief
- Nach erfolgter Registrierung erhält der Kunde auf Wunsch einen Maschinenbrief mit den Angaben über die Registrierung und die dabei gespeicherten Daten.
- Maschinenbrief und Zulassung stellen keinen Eigentumsnachweis gegenüber Dritten oder Behörden dar sondern dienen lediglich als Nachweis der Registrierung der Maschine bei der BRZ.
5. Satellitengestützte Ortung
- Die BRZ bietet ihren Kunden die Möglichkeit, die in der Datenbank registrierten Maschinen mit Geräten zu versehen, die eine satellitengestützte Ortung der Maschinen ermöglichen. Die BRZ führt den Einbau der Geräte sowie eine mögliche Ortung nach bester Sorgfalt und dem jeweiligen technischen Standard durch. Die BRZ übernimmt jedoch keine Gewähr für den tatsächlichen Erfolg einer versuchten Ortung.
- Der Einbau der Geräte in die Maschinen des Kunden und die Ortung sind kostenpflichtig.
- Die BRZ behält sich das Eigentum an den technischen Geräten zur satellitengestützten Ortung bis zur vollständigen Bezahlung vor.
6. Preise, Zahlungsbedingungen
- Alle Zahlungen sind ohne jeden Abzug sofort nach Rechnungsstellung in Bar oder auf die Geschäftskonten der BRZ zu leisten. Maßgeblich für den Ausgleich der Forderung ist der Eingang des geschuldeten Betrages bei der BRZ.
- Wechsel und Schecks werden lediglich erfüllungshalber angenommen.
- Bei Zahlungsverzug des Kunden hat die BRZ Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz. Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, beträgt die Höhe der Verzugszinsen 5 % über dem Basiszinssatz. Der Anspruch vermindert sich, wenn der Kunde nachweist, dass der BRZ kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt der BRZ vorbehalten.
- Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden soweit es nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht, sowie die Aufrechnung mit bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Forderungen, sind ausgeschlossen.
7. Haftungsbeschränkung
- Die Haftung der BRZ ist nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen beschränkt.
- Die Richtigkeit der von dem Kunden gegenüber der BRZ im Zusammenhang mit der Registrierung gemachten Angaben wird von der BRZ nicht überprüft. Insoweit übernimmt die BRZ daher keine Haftung und Gewähr. Insbesondere übernimmt die BRZ keinerlei Haftung für Rechtsmängel, die an registrierten Maschinen bestehen.
- Die BRZ übernimmt keine Gewähr dafür, dass eine bei ihr registrierte und für die satellitengestützte Ortung vorgesehene Maschine tatsächlich geortet werden kann.
- Die BRZ haftet nicht für Schäden, die nicht auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Handlung oder Pflichtverletzung ihrer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Dies gilt nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz.
- Die BRZ haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines ihrer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen beruhen sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines ihrer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen; dies gilt nicht für eine Haftung bei Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit (Personenschäden).
- Die BRZ übernimmt keine Gewähr für eine ständige Erreichbarkeit der von ihr betriebenen Internetplattform und Datenbank.
8. Datenschutz
- Personenbezogen Daten werden vertraulich behandelt. Die im Rahmen des Vertragsverhältnisses zwischen der BRZ und ihren Kunden entstehenden und benötigten Daten werden gespeichert. Die Behandlung der Daten erfolgt in Übereinstimmung mit den Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes.
- Siehe auch die Erklärung zum Datenschutz.
9. Einverständniserklärung
- Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die BRZ sach- und personenbezogene Daten an die Strafverfolgungsbehörden zum Zwecke der Rückführung von Eigentum und zur Strafverfolgung herausgeben darf.
- Der Kunde erklärt sich auch damit einverstanden, dass im Falle der Registrierung einer bei der BRZ bereits als gestohlen oder abhanden gekommen gemeldeten Maschine, der Kunde, der die Maschine zuerst registriert hat, über diese Tatsache und die Person des Registrierenden informiert wird.
10. Widerrufsrecht
- Handelt es sich bei dem Kunden um einen Verbraucher im Sinne von § 13 BGB und bei dem Vertrag um ein Fernabsatz- oder Haustürgeschäft, kann der Kunde seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens einen Tag nach Erhalt der Widerrufsbelehrung. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an die Baumschinenregistraturzentrale Bebenroth GmbH, Ottmannshäuser Straße 11 A, 99439 Berlstedt.
- Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen herauszugeben. Kann der Kunde die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss er der BRZ insoweit Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie dem Kunden etwa in einem Ladengesch äft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen kann der Kunde die Wertersatzpflicht vermeiden, indem er die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beein- trächtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf Kosten und Gefahr der BRZ zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden beim Kunden abgeholt.
11. Anwendbares Recht/Gerichtsstand
- Auf sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen der BRZ und ihren Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
- Erfüllungsort für sämtliche Ansprüche aus dem zwischen der BRZ und dem Kunden geschlossenen Vertrag ist der Hauptsitz der BRZ in Berlstedt.
- Gerichtsstand ist Erfurt. Sofern es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Erfurt ausschließlicher Gerichtsstand für alle entstehenden Streitigkeiten.
12. Sonstiges
- Sollten einzelne Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle dieser unwirksamen Bedingungen oder zur Ausfüllung einer etwaigen Lücke im Vertrag soll eine angemessene Regelung treten, die in rechtlich wirksamer Weise dem mit der ursprünglichen Klausel wirtschaftlich angestrebten Erfolg und den Interessen der Parteien am besten entspricht. Gerichtsstand ist Erfurt.
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