GPS-Ortung
Das Ortungsgerät:
Das Ortungsgerät inkl. Antenne und Einbauanleitung kostet 430,00 € netto.
Durch den Kauf des Gerätes fallen keine weiteren Kosten an.
Sie können das Gerät einbauen, wo Sie es für richtig halten.
Wir benötigen dann nur Ihre Maschinendaten um bei einen Diebstahl der Polizei genaue Angaben machen zu können.
Der Kartenvertrag:
Zu dem Ortungsgerät benötigen Sie einen Kartenvertrag.
Der Vertrag kann von Ihnen oder Ihren Kunden abgeschlossen werden.
Über unsere Firma können wir Ihnen einen Vertrag von Vodafone zum Preis von ca. 10,00 € pro Monat mit einer Laufzeit von 2 Jahren anbieten.
Dieses hat den Vorteil, dass Sie von uns ein sofort einsatzfähiges Gerät bekommen. Der Kartenvertrag läuft erst ab der Aktivierung an.
Wie schon beschrieben müssen Sie das Gerät nicht für zwei Jahre in ein und derselben Maschine eingebaut lassen. Wir benötigen bei dem Einbau in eine andere Maschine nur die neuen Maschinendaten. Für Sie entstehen hierbei keine weiteren Kosten.
Der Ortungsvertrag:
Zu jedem GPS-Ortungsgerät muss ein Ortungsvertrag mit uns abschlossen werden.
Im Vertrag sind folgende Leistungen enthalten:
- die Ortung der Maschinen europaweit
- die Einrichtung von Sperrgebieten
- die Sofortmeldung bei Diebstahl an den Vertragspartner
- die Sofortmeldung bei Diebstahl an die vor Ort zuständige Polizei
- die Realtime-Verfolgung und Kommunikation mit der Polizei während der Fahndung
- die "Rund um die Uhr" - Überwachung 365 Tage im Jahr
Optionale Funktionen:
Das Ortungsgerät verfügt noch über weitere Funktionen, welche vom Kunden erworben werden können.
- Aufzeichnung, Zündung ein aus
- Geschwindigkeitswarnung z.B. über 45 km/h
- Tages-, Wochenberichte
- Motorlaufleistung
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne unter der Telefonnummer 036452 - 7 19 27 oder per Email Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. zur Verfügung.
Erläuterungen:
Sie werden sich fragen, was ist ein Sperrgebiet?
Ein Sperrgebiet ist ein unsichtbarer Zaun, welcher um eine Maschine errichtet wird.
Dieses kann zum Beispiel Ihre Niederlassung oder der Betriebshof Ihres Kunden sein.
Nach der Einrichtung eines Sperrgebietes erhalten wir eine Sofortmeldung in unserer Zentrale beim Verlassen der Maschine aus diesem Gebiet. Ist dieser Fall eingetreten wird umgehend der Ortungsvertragspartner informiert. Dieser entscheidet dann, ob eine Weiterleitung an die Polizei erfolgen soll. Wenn niemand erreichbar ist, wird von einem Diebstahl ausgegangen und eigenmächtig von der BRZ aus bei der Polizei Anzeige erstattet.